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Die beste Staatsbürgerin der Welt

Rechtliche Situation der Frauen in der Weimarer Republik

  • Weimarer Republik (1918-1933)

Hintergrundinformationen

Die Revolution von 1918 brachte den Frauen die politische Gleichstellung. Mit dem Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt und später in der Weimarer Verfassung verankert. Darüber hinaus war in der Verfassung die Gleichberechtigung in allen staatsbürgerlichen Angelegenheiten, im Beamtendienst und in der Ehe festgeschrieben.

Bei der Wahl zur Nationalversammlung nutzten die Frauen ihr Recht, erstmals aktiv als Wählerinnen und passiv als Kandidatinnen beteiligt zu sein: über 80 % der wahlberechtigten Frauen nahmen an der Wahl teil. Im Parlament selbst waren sie jedoch unterrepräsentiert. 37 Frauen zogen in das Parlament ein und stellten damit 8,6 % der Abgeordneten. Auch bei verschiedenen rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen war die Forderung nach Gleichstellung nicht erfüllt.