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Virtuelle Ausstellung

Verfassungstag als nationaler Feiertag

  • Weimarer Republik (1918-1933)

Hintergrundinformationen

Zwei Jahre nach Unterzeichnung der Reichsverfassung durch Friedrich Ebert wurde der 11. August zum Nationalfeiertag erklärt. Der Verfassungstag sollte als Nationalfeiertag in der ganzen Republik gefeiert werden. Ein deutschlandweiter gesetzlicher Feiertag wurde der Tag jedoch nicht. Die Regelung darüber wurde den Ländern überlassen. Die Organisation der Feierlichkeiten und die künstlerische Gestaltung des Tages übernahm der Reichskunstwart Edwin Redslob.

Der erste Verfassungstag wurde 1921 begangen. Da nur wenig Zeit zur Planung blieb, wurde die Feier als lokale Veranstaltung auf Gäste aus Berliner Behörden, Gesandte der Länder sowie Mitglieder des Parlaments beschränkt. Ein Mittagsprogramm im Staatlichen Opernhaus bildete die zentrale Feierlichkeit. Begleitet von einer Musikkapelle, nahm die Ehrenkompagnie im Paradeschritt Stellung vor der Oper, um die eingeladenen Minister sowie Reichspräsident und Reichskanzler zu empfangen. Die schwarz-rot-goldene Flagge wehte, das Rednerpult war mit dem neuen Reichsadler geschmückt.
Die noch sehr amtliche Feier 1921 wurde in den folgenden Jahren immer größer. In einem Schreiben an den Reichskanzler erklärte Reichsinnenminister Köster, dass eine friedliche Vereinigung aller Parteien am ersten Verfassungstag „erst nach Überwindung grosser Schwierigkeiten und unter Aufwand von Diplomatie“ möglich war (Schreiben vom 5. Juli 1922, BArch, R 1501/116864). Im Jahr 1922 wurden diese anfänglichen Schwierigkeiten nicht mehr erwartet. Man plante, die Feier zu vergrößern und die Bevölkerung mit öffentlichen Versammlungen nach der offiziellen Feier teilhaben zu lassen.

In den folgenden Jahren kamen neben den offiziellen Feierlichkeiten der Reichsregierung Sportveranstaltungen,Volksfeste und Paraden hinzu. Ab 1924 bekamen die Sieger der Sportveranstaltungen einen Ehrenpreis des Reichspräsidenten. Der Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold spielte eine wichtige Rolle bei den Feierlichkeiten für die Bevölkerung und gestaltete in weiten Teilen des Landes den Tag mit Paraden und Rahmenprogrammen aktiv mit.

Neben dem Nationalfeiertag sollten auch Nationalsymbole zur kollektiven Identitätsbildung beitragen. Schwarz-Rot-Gold wurde als Flagge bereits am 3. Juli 1919 in der Weimarer Nationalversammlung angenommen. Ebenfalls wurden 3-Mark-Gedenkmünzen mit dem neuen Reichsadler in den Jahren 1922 und 1929 anlässlich der Verfassungsfeiern entworfen und herausgegeben.