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Volksentscheid über die Fürstenenteignung

  • Weimarer Republik (1918-1933)

Hintergrundinformationen

Mit der Novemberrevolution hatte die alte Ordnung Deutschlands als Kaiserreich ihr Ende gefunden. Die deutschen Fürsten waren entmachtet worden – vereinzelt freiwillig, häufig aber gegen ihren Willen. In der Folge wurde ihr gesamtes Vermögen beschlagnahmt, jedoch nicht enteignet. Es begannen langwierige Verhandlungen zwischen den einzelnen Länderregierungen und den ehemaligen Fürstenhäusern um die Rückgabe von Ländereien und Vermögen.

Die Schwierigkeit einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Fürstenhäusern und den Ländern der Weimarer Republik bestand in einer detaillierten Entflechtung der Gesamtvermögensmasse der ehemaligen Fürstenhäuser. Letzlich war die Frage zu klären, ob bzw. in welchen Teilen es sich um Privateigentum oder um Staatsbesitz handelte. Es musste eine nahezu unüberschaubare und unklare Vermögensmasse zwischen den Ländern und den ehemaligen Landesherren aufgeteilt werden. Diese konfliktreiche Auseinandersetzung mündete in ein erfolgreiches Volksbegehren im März 1926 und den sich anschließenden - gescheiterten - Volksentscheid zur entschädigungslosen Enteignung am 20. Juni 1926.

Initiiert wurde das Volksbegehren zur entschädigungslosen Enteignung der Fürstenvermögen zugunsten der ärmeren Bevölkerungsteile von der KPD, die das Vorhaben mit hohem propagandistischen Aufwand vorantrieb. Nach anfänglichem Zögern entschloss sich die SPD, das Vorhaben zu unterstützen. Auch Gewerkschaften und Teile des linksliberalen Bürgertums sowie der katholischen Zentrumspartei schlossen sich der Initiative an.

Vom 4. bis 17. März 1926 trugen sich über 12,5 Millionen Wahlberechtigte (von insgesamt 40 Millionen) in die Listen zugunsten des Volksbegehrens ein. Diese Zahl übertraf die bei den letzten Reichstagswahlen am 7. Dezember 1924 für die KPD und SPD abgegebenen Stimmen um rund zwei Millionen. Die notwendige Stimmenzahl für die Einleitung des Volksentscheids war somit erreicht.

Als Gegner des Volksbegehrens traten vor allem Teile der bürgerlichen Parteien, der Reichslandbund, verschiedene national-koservative Verbände, die Kirchen sowie Reichspräsident von Hindenburg auf. Am Volksentscheid am 20. Juni 1926 beteiligen sich ca. 15,5 Millionen Wahlberechtigte. Von den etwa 15 Millionen gültigen Stimmen wurden 36,4 % (ca. 14,5 Millionen) aller Wahlberechtigten für die Enteignung der Fürsten abgegeben. Doch trotz dieser beachtlich hohen Zustimmung war der Volksentscheid damit gescheitert. Die Reichsregierung hatte auf Verlagen von Reichspräsident von Hindenburg das Gesetz für verfassungsändernd erklärt, so dass für dessen Annahme nicht die einfache Mehrheit der Stimmen reichte, sondern 50 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen mussten. Somit war die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung der absoluten Mehrheit nicht erreicht, und der Volksentscheid war gescheitert.