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Auseinandersetzungen um die Vereidigung der Reichsbeamten auf die Verfassung

"Und niemand übernimmt eine neue Belastung seines Gewissens, der diesen Eid leistet."

  • Weimarer Republik (1918-1933)

Hintergrundinformationen

Nach Beratungen in der Verfassunggebenden Nationalversammlung in der relativ kurzen Zeitspanne vom 24. Februar bis zum 31. Juli 1919 unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert am 11. August 1919 in Schwarzburg die Weimarer Verfassung, die das Reich als parlamentarische Republik konstituierte.

Am 14. August 1919 trat sie mit der Verkündung in Kraft.

Die Verfassung regelte nicht nur Aufbau und Aufgaben des Reiches, sondern enthielt auch einen umfangreichen Katalog der Grundrechte und Grundpflichten und sollte so das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regeln.

Da die neue Verfassung einen grundlegenden Wandel der Staatsform beinhaltete, wurde in Artikel 176 der Verfassung festgelegt, dass alle öffentlichen Beamten und Angehörigen der Wehrmacht auf die Verfassung zu vereidigen seien. Der genaue Wortlaut der Eidesformel wurde mit der Verordnung über die Vereidigung der öffentlichen Beamten vom 14. August 1919 veröffentlicht. Demnach gab es drei verschiedene Eidesformeln: für Reichsbeamte, für alle übrigen öffentlichen Beamten sowie für Angehörige der Wehrmacht. Kern der Eidesformel war der Treueschwur auf die Verfassung.

Dieser Eid auf die Verfassung war jedoch keineswegs unumstritten. Aus verschiedenen Presseberichten und Eingaben an die Reichskanzlei wird deutlich, dass nicht alle Beamte in ihrem Selbstverständnis die Abschaffung der Monarchie verinnerlicht hatten. In den ausgewählten Dokumentenbeispielen wird dies auch durch die Betonung des Unterschieds zwischen privater politischer Gesinnung und dem Treueschwur im dienstlichen Kontext deutlich.

Die Reichsregierung hatte zur Entschärfung des Konflikt bereits im Juni 1919 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, durch das politischen Beamten, die infolge "der Umgestaltung des Staatswesens" um ihre Pensionierung baten, die Versetzung in den Ruhestand auch ohne Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres ermöglicht wurde. Das Gesetz betreffend die Pensionierung von Reichsbeamten infolge der Umgestaltung des Staatswesens vom 12. September 1919 trat am 17. September 1919 in Kraft (vgl. Online-Edition der Akten der Reichskanzlei, Kabinettssitzung vom 5. Juli 1919).

Die virtuelle Galerie enthält neben Dokumenten aus dem Bestand R 43 I Reichskanzlei auch Fotos sowie eine Audioaufnahme der Rede von Friedrich Ebert vor der Nationalversammlung zu seiner Vereidigung als Reichspräsident am 21. August 1919.

Bem.: Zum Thema "Verfassungseid" siehe auch Vanessa Conze: Treue schwören, in: Historische Zeitschrift 297 (2013), Heft 2.