Hintergrundinformationen
Wie zieht man ein Parlament um?
Ein Blick hinter die Kulissen einer logistischen und organisatorischen Herausforderung
Virtuelle Ausstellung
Platz vor dem Nationaltheater in Weimar während der Eröffnung der Nationalversammlung, 6. Februar 1919
Quelle: BArch, Bild 146-1972-033-11 / Grohs, Alfred
Schreiben des Reichsamtes des Innern an die Reichsregierung, die Chefs der obersten Reichsbehörden und die Landesregierungen vom 20. Januar 1919
Quelle: BArch, R 1501/116825, fol. 2
Für den Umzug nach Weimar musste die Unterbringung der Reichsregierung und der Vertreter der obersten Reichsbehörden sowie der Landesregierungen im Weimarer Schloss geregelt und die Verfügbarkeit von guten Zug- und Telefonverbindungen sichergestellt werden.
Mietvertrag zwischen dem Reichsamt des Innern und dem Staatsministerium in Weimar sowie dem Großherzoglichem Hofmarschallamt, unterzeichnet am 6. und am 17. Juni 1919, S.1
Quelle: BArch, R 1501/116825, fol. 56
Der Mietvertrag regelte die Nutzung einer großen Anzahl von Räumlichkeiten, um einen geeigneten Tagungsort für die 421 Mitglieder der Nationalversammlung bereitstellen zu können. Das Parlament war am 19. Januar 1919 mit der Aufgabe gewählt worden, eine Verfassung auszuarbeiten. Da man Berlin für einen solchen Zweck nach den vorangegangenen, gewaltsamen Ausschreitungen und Unruhen als ungeeigneten Ort einstufte, entschied man sich für die kulturell bedeutsame Stadt Weimar in Thüringen. Der Reichsfiskus, vertreten durch das Reichsministerium des Innern, mietete daher von den entsprechenden Stellen in Weimar fast das gesamte Theatergebäude sowie Teile des Residenzschlosses und des „Ilmpavillons“ an, zudem das Sophienstift, das als provisorische Post- und Polizeistation dienen sollte. Auffällig ist der große Anteil, den Schadensersatz- und Haftungsvereinbarungen im Vertrag einnehmen – hierfür erscheint als plausible Erklärung, dass die Vermieter Ausschreitungen auch in Weimar für möglich hielten und sich gegenüber eventuellen Schäden an Einrichtung und Gebäuden abzusichern versuchten.
Kent Michaelis
Mietvertrag zwischen dem Reichsamt des Innern und dem Staatsministerium in Weimar sowie dem Großherzoglichem Hofmarschallamt, unterzeichnet am 6. und am 17. Juni 1919, S.2
Quelle: BArch, R 1501/116825, fol. 56 r
Mietvertrag zwischen dem Reichsamt des Innern und dem Staatsministerium in Weimar sowie dem Großherzoglichem Hofmarschallamt, unterzeichnet am 6. und am 17. Juni 1919, S.3
Quelle: BArch, R 1501/116825, fol. 57
Mietvertrag zwischen dem Reichsamt des Innern und dem Staatsministerium in Weimar sowie dem Großherzoglichem Hofmarschallamt, unterzeichnet am 6. und am 17. Juni 1919, S.4
Quelle: BArch, R 1501/116825, fol. 57 r
Mietvertrag zwischen dem Reichsamt des Innern und dem Staatsministerium in Weimar sowie dem Großherzoglichem Hofmarschallamt, unterzeichnet am 6. und am 17. Juni 1919, S.5
Quelle: BArch, R 1501/116825, fol. 58
Schreiben des Präsidenten des Staatsministeriums an den Präsidenten des Reichsministeriums vom 11. April 1919
Quelle: BArch, R 43 I/ 565, fol 183
Der Präsident des preußischen Staatsministeriums Hirsch ersuchte die Reichsregierung im April 1919, die Nationalversammlung nach Berlin zu verlegen, um Kosten zu minimieren und die Zahl der Dienstreisen zu verringern. Außerdem habe sich erwiesen, dass "die Nationalversammlung in Weimar ebenso gut, vielleicht sogar leichter lahmgelegt werden kann".
Schreiben des Präsidenten des Staatsministeriums an den Präsidenten des Reichsministeriums vom 11. April 1919, S. 2
Quelle: BArch, R 43 I/ 565, fol 183 r
Antwortschreiben des Präsidenten des Reichsministeriums an den Präsidenten des preußischen Staatsministeriums vom 15. April 1919
Quelle: BArch, R 43 I/ 565, fol 184
Das Reichsministerium (Kabinett) erklärte sich einverstanden mit einem Umzug der Nationalversammlung nach Berlin. Allerdings könne dieser erst nach einer Frist von zwei Monaten erfolgen, da vorher eine Entlausung des Reichstagsgebäudes in Berlin erforderlich sei.
Antwortschreiben des Präsidenten des Reichsministeriums an den Präsidenten des preußischen Staatsministeriums vom 15. April 1919, S.2
Quelle: BArch, R 43 I/ 565, fol 184 r
Wie zieht man ein Parlament um?
Ein Blick hinter die Kulissen einer logistischen und organisatorischen Herausforderung