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Friedensverhandlungen und Reparationen

  • Weimarer Republik (1918-1933)

Hintergrundinformationen

Bei den Friedensverhandlungen im Frühjahr 1919 war die deutsche Seite von Beginn an in einer aussichtslosen Position. Allerdings war sich zumindest die deutsche Öffentlichkeit dieser Lage nicht bewusst. Dabei hätten schon die Waffenstillstandsbedingungen, die Deutschland mit voller Härte trafen, die Hoffnungen dämpfen können. Auch war in Deutschland nicht klar, dass das von Wilson proklamierte Selbstbestimmungsrecht der Völker für die Verlierer nicht gelten sollte und diese auch nicht in den Völkerbund aufgenommen werden sollten.

So wurde im Frühjahr 1919 in Paris ausgehandelt, dass Deutschland ohne Volksabstimmung auf Elsass-Lothringen, Eupen-Malmedy und Teile Schlesiens verzichten sollte, der Zusammenschluss mit Deutsch-Österreich wurde untersagt. Die linksrheinischen Gebiete wurden entmilitarisiert und sollten auf 15 Jahre besetzt, aber nicht vom Reich abgetrennt werden. Für viele andere Gebiete vor allem im Osten wurden Volksabstimmungen angeordnet oder sie wurden wie Danzig und das Saargebiet unter die Obhut des Völkerbundes gestellt.

Neben dem Verlust von 8 % seines Territoriums und 10 % der Bevölkerung und einer fast vollständigen militärischen Abrüstung musste Deutschland im Friedensvertrag anerkennen, Urheber aller bei den Alliierten entstandenen Kriegsschäden zu sein. Dies bedeutete die Übernahme einer globalen Reparationsverpflichtung zur Wiedergutmachung der angerichteten Schäden auf fremden Hoheitsgebieten. Auf der Friedenskonferenz konnte keine Einigung über die endgültige Höhe der Zahlungen erreicht werden. Die Klärung wurde an eine Reparationskommission überwiesen, die 1921 den Betrag auf 269 Milliarden Goldmark festsetzte - eine Summe, von der alle Beteiligten wussten, dass sie die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht nur vollkommen überstieg, sondern auch auf Dauer unterdrücken würde.

Weder die deutsche Regierung noch die Öffentlichkeit hatten genauere Kenntnis vom Verlauf der Verhandlungen in Paris. Umso größer war der Schock über die unerwartet harten Friedensbedingungen, als am 7. Mai 1919 der Vertragsentwurf bekannt wurde. Alle politischen Parteien waren sich in der Ablehnung des Vertrages einig. Doch die Alliierten waren nur zu minimalen Zugeständnissen bereit, im Gegenteil, in der Mantelnote des endgültigen Vertragstextes vom 16. Juni wurde nun die bisher eher als juristische Haftung eingesetzte Erklärung zu Deutschlands Kriegsschuld zu einer umfassenden moralischen Verantwortung verschärft. Die Alliierten ließen keinen Zweifel daran, dass sie bei einer Nichtannahme des Vertrages den Krieg fortsetzen würden. Unter diesem Druck unterzeichneten die Vertreter der deutschen Regierung am 28. Juni im Spiegelsaal von Versailles den Friedensvertrag.

Trotz einer Ehrenerklärung der Abgeordneten der politischen Rechten für die Unterzeichner des Friedensvertrages wurde umgehend der jungen Republik und ihrer aus SPD und Zentrum gebildeten Regierung die Schuld an dem "Diktat" oder "Schandfrieden" von Versailles angelastet.

Dr. Andrea Hänger