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Militärwesen im Deutschen Reich 1919 - 1932

  • Weimarer Republik (1918-1933)

Hintergrundinformationen

Nach der Kapitulation und Abdankung des Kaisers übernahm Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg am 9. November 1918 den Oberbefehl. Im Zuge der Rückführung und Demobilisierung der Truppen lösten sich diese innerhalb kürzester Zeit selbständig auf, sodass die Regierung Ende 1918 ohne bewaffnete Exekutivgewalt war. Während der Preußische Kriegsminister einen Reichswehr-Ausschuss einsetzte, eine Kommission zur Erarbeitung grundlegender Verordnungen für die "neue Wehrmacht", versuchte die Regierung schnell Zugriff auf bewaffnete Verbände zu bekommen. Basierend auf einer Verfügung des preußischen Kriegsministeriums vom 16. Dezember 1918 und einem Aufruf der Reichsregierung vom 9. Januar 1919 folgend bildeten sich bewaffnete Freiwilligen-Verbände als "Freikorps" überall im Reich und als Grenzschutzformationen im Osten im Abwehreinsatz gegen Polen.

Diese Verbände unterstellten sich jedoch nur zum Teil und oft auch nur fallweise den offiziellen militärischen oder gar politischen Spitzenbehörden. Es sind heute etwa 200 Freikorps bekannt, dazu kamen Freiwilligenformationen des Grenzschutzes im Osten. Bis in die Mitte der 20er Jahre nahmen Freikorps immer wieder an Putschversuchen gegen die Reichsregierung teil, zum Teil gelang aber auch die Einbindung einzelner Freikorps und ihrer Führer in die Dienste der Republik und deren kontrollierter Einsatz gegen Umsturzversuche von links.

Andere Freikorps erschienen als tragende Elemente von Putschversuchen, etwa die "Brigade Ehrhardt" im "Kapp-Lüttwitz-Putsch" im März 1920. Wieder andere waren an der Bekämpfung kommunistischer Regierungen oder Putschversuche, etwa des Spartakus-Aufstandes im März 1919, beteiligt. Insgesamt war die Mehrheit dieser Verbände für die Regierung nur schwer, wenn überhaupt kontrollierbar, im wesentlichen politisch unzuverlässig und nur bereit, der Regierung gegen linke, aber nicht auch gegen rechte Umsturzversuche zu helfen. Der Reichswehr-Ausschuss wiederum schlug die Aufstellung einer 400.000-Mann-Reichswehr vor, deren erste Verbände zum Teil von komplett übernommenen einzelnen Freikorps gestellt wurden. Als Spitzenbehörde wurde von der neuen Reichsregierung das Reichswehrministerium eingerichtet. Durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages und deren Annahme als Reichsgesetz am 16. Juli 1919 wurden diese Planungen jedoch illusorisch. Die bereits aufgestellten 40 Brigaden wurden auf 20 verringert und Waffengattungen die nun verboten waren, wurden nicht aufgestellt oder ebenfalls wieder aufgelöst. Doch umfasste diese "Vorläufige Reichswehr" immer noch 300.000 Mann.

Die Freikorps verschwanden letztlich im Laufe der Zeit, bedingt vor allem durch die zunehmend stärkere und eigenständigere Position der Reichswehrführung. Aufgefangen wurden ihre Angehörigen nur zu einem kleinen Teil in der Reichswehr, in der Masse jedoch in den Wehrverbänden auf deutschnationaler und nationalsozialistischer Seite, im Stahlhelm, in der SA und in geringerer Zahl auch in der SS. Hinzu kamen auf der anderen Seite die Wehrverbände und bewaffneten Mitglieder auf sozialdemokratischer und kommunistischer Seite. Grundsätzlich ist auf die sehr starke Bewaffnung der eigentlichen Zivilgesellschaft und die hohe politisch motivierte Gewaltbereitschaft zu verweisen.

Am 29. September 1919 trat eine neue Gliederung der Vorläufigen Reichswehr in sieben Wehrkreise in Kraft. Organisation und Bewaffnung blieben wie bei der alten Armee. Am 23. März 1921 trat schließlich ein neues Wehrgesetz in Kraft.

Ab Januar 1921 stand das neue, gemäß Versailler Vertrag 100.000 Mann umfassende Reichsheer zur Verfügung. Neben der Größe waren auch Organisation, Bewaffnung und Zusammensetzung durch die Siegermächte vertraglich vorgegeben worden. Ähnliche Bestimmungen galten für die auf reinen Küstenschutz ohne schwere Waffen beschränkte Reichsmarine. Das Reichsheer gliederte sich in zwei Armeekorps mit 10 Divisionen. Letztlich glich die Ausstattung mehr der einer Polizeitruppe.

Zur Überwachung der Einhaltung der Versailler Bestimmungen wurde eine Interalliierte Militär-Kontrollkommission (IMKK) eingerichtet, die in Deutschland militärische Einrichtungen inspizierte und ihre Eindrücke an die alliierten Regierungen meldete. Bereits im Frühjahr 1919 wurde die Stellung eines Reichswehrministers eingerichtet, während die eigentliche Errichtung des Reichswehr-Ministeriums erst zum 8. November 1919 erfolgte. Dem Minister nachgeordnet waren die Chefs der Heeresleitung und der Admiralität. Aus der Admiralität wurde am 15. Juli 1920 die Marineleitung. Als Nachfolgeeinrichtung des nunmehr verbotenen Großen Generalstabs wurde in der Heeresleitung 1926 das Truppenamt eingerichtet, am 1. März 1929 folgte die Errichtung des Ministeramts als einer militärischen Spitzenbehörde zwischen Minister einerseits und Heeresleitung und Marineleitung andererseits.

Im Jahre 1927 beendete die IMKK ihre Arbeit. In der Folge entstanden bis 1932, allerdings noch verdeckt, die Anfänge der Panzer-, Flieger-, Flugabwehr- und anderer Truppen, deren Aufstellung unter den Kontrollen der IMKK nicht möglich gewesen war. Planungen zur zügigen Vergrößerung wurden nunmehr umgesetzt. Die Planung von 1930 sah die Verdreifachung im Kriegsfall vor, doch waren zu diesem Zeitpunkt noch zuwenig ausgebildete Reservisten und Material vorhanden. Noch am 1. Oktober 1933 umfasste das Reichsheer erst 112.000 Mann.

Weiterführende Bestände mit digitalisierten Akten

RM 20 Marinekommandoamt (2160 Akten)
N 42 Kurt von Schleicher: General d. Inf., Reichskanzler
N 46 Wilhelm Groener: Generalleutnant, Erster Generalquartiermeister, Reichswehrminister

Durch den Brand des Heeresarchivs beim Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 wurde der größte Teil der schriftlichen Überlieferung des Reichsheeres vernichtet.
N 247 Hans von Seeckt: Generaloberst, Chef der Heeresleitung