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Amanda Himmelfahrt und das Recht, zu wählen

Kurzspielfilm "Anna Müller-Lincke kandidiert" von 1919

  • Weimarer Republik (1918-1933)

Hintergrundinformationen

Mit der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 waren Frauen zum ersten Mal reichsweit aktiv und passiv wahlberechtigt.
Der von der Reichszentrale für Heimatdienst produzierte Film Anna Müller-Lincke kandidiert (Deutschland 1919, Kurzspielfilm von Werner Sinn) war nicht nur Werbung für die Teilnahme an der Wahl, sondern erklärte anhand von drei fiktiven Kandidierenden spielerisch den Ablauf des Wahlprozesses und dessen Bedeutung.

Die Schauspielerin Anna Müller-Lincke (1869-1935) spielte darin die Rolle der Amanda Himmelfahrt, Vorsitzende des Vereins der radikalen Frauen und Jungfrauen. Himmelfahrt wird durch einen Zeitungsartikel aufmerksam auf die Wahl zur Nationalversammlung und erfährt, dass die Parteien zunächst Wahlvorschläge einreichen sollen. Sie beschließt daraufhin, zu kandidieren. In den folgenden Spielszenen werden mögliche Fehler bei der Stimmabgabe aufgegriffen (z.B. Abgabe von sechs Stimmen gleichzeitig statt nur einer Stimme). Der Film endet mit der Einblendung des Textes "Das Recht zu wählen - ist die Pflicht zu wählen!!“.