Skipnavigation

Navigation

Weimarer Republik (1918-1933)

Reparationskonferenz in Lausanne

Kalender 16. Juni 1932

Titelblatt der Handreichung von der Informationsbehörde "Reichszentrale für Heimatdienst", die das Ende der Reparationszahlungen als Ergebnis der Lausanner Konferenz verkündete.

Die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise trafen die deutsche Volkswirtschaft schwer. Hinzu kam der Zusammenbruch der Deutschen Bank sowie der Abzug von Auslandsanleihen. Die Deflations-Politik Brünings führte mit Lohn- und Preissenkungen zusätzlich eine Verschärfung der Krise herbei.

1929 war mit dem sogenannten Young-Plan die Dauer der Reparationszahlungen auf 59 Jahre (also bis 1988) festgesetzt worden. Insgesamt sollte Deutschland nach diesem Plan eine Kapitalsumme von 36 Mrd. Goldmark verzinsen und tilgen. Der Zahlungsplan erwies sich jedoch als untragbar. Nach Ablauf des Hoover-Moratorium, das eine Aussetzung der Zahlungen für ein Jahr vorsah, beantragte die Reichsregierung die Prüfung der Leistungsfähigkeit Deutschlands durch einen Sonderausschuss. Dieser bestätigte, dass Deutschland nicht imstande sein würde, die Reparationen zu leisten und empfahl die Einberufung einer neuen Reparationskonferenz.

Vom 16. Juni bis zum 9. Juli 1932 fanden sich im schweizerischen Lausanne neben Deutschland noch Großbritannien und Frankreich ein, um über die Reparationszahlungen im Zuge der Weltwirtschaftskrise zu beraten. Nach über zwei Wochen zähen Verhandelns einigte man sich im Ergebnis der Konferenz von Lausanne auf die Aufhebung des Young-Plans und beschloss das Ende der deutschen Reparationsverpflichtungen. Die deutsche Regierung, nun unter Franz von Papen, willigte ein, eine Abschlusszahlung von 3 Milliarden Reichsmark zu leisten, die jedoch nie gezahlt wurden.