Weimarer Republik (1918-1933)
Rücktritt des Kabinetts Müller
Reichskanzler Hermann Müller, ca. 1930
Quelle: BArch, Bild 102-11410 / Pahl, Georg
Im Zuge der Weltwirtschaftskrise verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage in der Weimarer Republik zunehmend, und die Zahl der Arbeitslosen stieg in die Höhe. Da die Haushaltsmittel die Kosten für die neue Arbeitslosenversicherung nicht decken konnten, musste das Kabinett um Reichskanzler und SPD-Politiker Hermann Müller neue Schulden aufnehmen.
Ein Abbau der Schulden konnte aufgrund unterschiedlicher Interessen der Regierungsparteien nicht realisiert werden. Eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 3,5 Prozent half nicht. Die Arbeitslosenzahl erreichte im März 1930 den Stand von 3 Millionen. In der Folge verschärfte sich der Konflikt insbesondere zwischen der SPD und der DVP.
Der Vorsitzende der Zentrumspartei, Heinrich Brüning, schlug am 27. März 1930 vor, die Entscheidung in den Herbst zu verschieben und die Arbeitslosenversicherung vorerst begrenzt mit staatlichen Mitteln zu unterstützen. Dieser Plan wurde von der SPD-Fraktion abgelehnt. Da Reichskanzler Müller jedoch für Brünings Vorschlag geworben hatte, kam es zum Bruch mit seiner Partei. Am gleichen Tag reichte Hermann Müller schließlich den Rücktritt seines Kabinetts ein. Drei Tage später wurde Heinrich Brüning von Reichspräsident von Hindenburg zum neuen Reichskanzler ernannt.