Weimarer Republik (1918-1933)
Volksentscheid gegen den Young-Plan
69 Jahre Tribut!
Quelle: Plak 002-015-023/ Rothgaengel, Herbert
In Folge der Unterzeichnung des Young-Plans am 7. Juni 1929 radikalisierten sich die Stimmen der Gegner der Weimarer Republik weiter und es kam verstärkt zu Auseinandersetzungen um die Zahlung von Reparationen.
Unter der Führung von Alfred Hugenberg (DNVP) gründete sich der „Reichsausschuss für das deutsche Volksbegehren“, welcher im Rahmen einer Volksabstimmung die Annahme des sogenannten „Freiheitsgesetzes" forderte. Dieses „Freiheitsgesetz“ beinhaltete u.a. die Zurückweisung der „Kriegsschuldlüge“ im Versailler Vertrag und die Verhinderung weiterer Reparationszahlungen.
Die Anti-Young-Plan-Kampagne scheiterte, denn nur 13,8 % der Wahlberechtigten stimmten am 22. Dezember 1929 für das "Freiheitsgesetz".
Die NSDAP, die sich an der Kampagne beteiligt hatte, profitierte jedoch enorm von der republikfeindlichen Propaganda, die im Zuge des Volksentscheids verbreitet worden war.
Quellen zu diesem Thema finden sich im Bundesarchiv unter anderem in den Beständen R 3101 Reichswirtschaftsministerium, R 707 Vertretung der Reichsregierung in München, R 8023 Deutsche Kolonialgesellschaft und N 42 Nachlass von Kurt von Schleicher.