Weimarer Republik (1918-1933)
Unterzeichnung des Young-Plans
Originalbildunterschrift: Unterzeichnung des Young-Planes als Abschluss der Pariser Sachverständigen-Konferenz am 7. Juni 1929 im Hotel George V. in Paris. [...] Rechts Dr. Hjalmar Schacht, in der Mitte links Owen Young.
Quelle: BArch, Bild 102-18480 / o. Ang.
Nach viermonatigen Verhandlungen der Pariser Sachverständigenkonferenz unter Vorsitz des US-Amerikaners Owen D. Young wurde am 7. Juni 1929 der Young-Plan unterzeichnet, welcher die endgültige Regelung der Reparationszahlungen Deutschlands vorsah.
Durch eine Revision des 1924 beschlossenen Dawes-Planes sollte die Reparationslast Deutschlands im Hinblick auf die sich zunehmend verschlechternde finanzielle Lage des Landes verringert werden. Neben niedrigeren jährlichen Zahlungen von nunmehr knapp 2 Mrd. Goldmark über 59 Jahre erhielt das Deutsche Reich auch das Recht auf die eigene Verwaltung und den Transfer des Geldes zurück. Zudem verpflichteten sich die Alliierten zu einer vorgezogenen Räumung des Rheinlandes.
Trotzdem gab es Widerstand gegen die neuen Beschlüsse, insbesondere aus den Reihen der Nationalsozialisten, welche Ende 1929 einen letztlich erfolglosen Volksentscheid gegen den Young-Plan organisierten.
Nach mehrmaliger Überarbeitung des Abkommens trat dieses schließlich auch mit Zustimmung des deutschen Reichstages am 17. Mai 1930 in Kraft.
Die neuen Regelungen in der Reparationsfrage verloren im Zuge der Ende 1929 ausgebrochenen Weltwirtschaftskrise jedoch rasch an Bedeutung. Sie wurden auf der Konferenz von Lausanne 1932 endgültig aufgehoben.
Quellen zu diesem Thema finden sich im Bundesarchiv unter anderem in den Beständen R 2 Reichsfinanzministerium , R 43 I Reichskanzlei sowie R 2501 Deutsche Reichsbank.