Weimarer Republik (1918-1933)
Annahme des Dawes-Plans
16. August 1924
Von der Reparationskommission eingesetzte Sachverständige (in der Mitte mit Pfeife Charles Dawes), Januar 1924
Quelle: BArch, Bild 102-00258 / Pahl, Georg
Ein durch die Reparationskommission eingesetzter Sachverständigenausschuss unter der Leitung von Charles Dawes hatte im April 1924 einen Finanzierungsplan vorgelegt, der die Reparationszahlungen Deutschlands angepasst an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit neu regeln sollte.
Auf der Londoner Konferenz vom 16.7. bis zum 16.8.1924 wurde der Dawes-Plan behandelt und angenommen. Trotz Kritik stimmte die Mehrheit der Abgeordneten im Reichstag dem Vertrag und den zugehörigen Gesetzen am 29. August 1924 zu.