Weimarer Republik (1918-1933)
Verbot der NSDAP in Preußen
Carl Severing, Portrait, 1919
Quelle: BArch, Bild 183-R11405 / o.Ang.
Im Jahr 1922 fand der erste große Aufstieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) statt und ihre Vertreter nahmen an zahlreichen Kundgebungen und Treffen nationaler Verbände teil. Die NSDAP war 1920 aus der Deutschen Arbeiter-Partei hervorgegangen. Bis 1922 hatten sich bereits rund 100 Ortsgruppen der NSDAP gebildet. Die meisten Anhänger fand die Partei in Bayern. Auftreten und Propaganda der Partei wurden in der Regel von gewaltsamen Übergriffen begleitet.
Im Laufe des Jahres 1922 wurde die NSDAP wegen Republikfeindlichkeit in mehreren Ländern verboten. Adolf Hitler, seit 1921 Parteivorsitzenden, lehnte die Teilhabe seiner Partei an Wahlen und demokratischen Prozessen ab und äußerte stattdessen öffentliche Putsch-Pläne gegen die amtierende Regierung. Die ersten Verbote ergingen im Juli 1922 in Baden und Thüringen. Mit Erlass des ersten Republikschutzgesetzes vom 21. Juli 1922 folgten in den kommenden Monaten Verbote in Braunschweig, Hamburg und Preußen.
In Preußen trat das Verbot auf Verfügung des Preußischen Ministers des Innern, Carl Severing, am 18. November 1922 in Kraft. Das Verbot der NSDAP führte darüber hinaus auch zum Verbot der Großdeutschen Arbeiterpartei, einer Tarnorganisation der NSDAP.