Weimarer Republik (1918-1933)
Walther Rathenau wird Außenminister
Portrait Walther Rathenau, 1921
Quelle: BArch, Bild 183-L40010/ o. Ang.
Am 31. Januar 1922 wurde der liberale Politiker Walther Rathenau zum Reichsminister des Auswärtigen ernannt. Rathenau war 1867 als Sohn des deutsch-jüdischen AEG-Gründers Emil Rathenau in Berlin geboren worden und bereits während des Ersten Weltkrieges als Leiter der Rohstoffabteilung im preußischen Kriegsministerium tätig. Nach der Novemberrevolution trat er der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bei, war Mitglied der zweiten Sozialisierungskommission und nahm als Sachverständiger an der Konferenz von Spa teil. Von Mai 1920 bis Januar 1921 war er als Reichsminister für Wiederaufbau für die Reparationen durch Sachlieferungen und Arbeiten vor Ort zuständig.
Als Reichsaußenminister unterzeichnete er zusammen mit Reichskanzler Joseph Wirth am 16. April 1922 den Vertrag von Rapallo. Dieser Vertrag beinhaltete u.a. den gegenseitigen Verzicht Deutschlands und Sowjetrusslands auf die Kompensation für Kriegsschäden und -kosten, Begünstigungen beim Handelsverkehr und den Staatsschulden, sowie die Wiederaufnahme von diplomatischen Beziehungen. Der Abschluss des Vertrages von Rapallo während der Weltwirtschaftskonferenz wurde von den Westmächten als Affront empfunden, sodass ein Entgegenkommen im Hinblick auf die deutschen Reparationsschulden immer unwahrscheinlicher wurde.
Am 24. Juni 1922 erschossen Mitglieder der rechtsterroristischen „Organisation Consul“ Walther Rathenau auf dem Weg von seiner Berliner Wohnung ins Ministerium. Das Rathenau-Attentat löste neben einem 24-stündigen Protest- und Warnstreik der Gewerkschaften deutschlandweite Massendemonstrationen unter Demokratieanhängern aus. Auf politischer Ebene beschleunigte das Geschehen den Weg zum „Gesetz zum Schutze der Republik“.