Weimarer Republik (1918-1933)
Massendemonstrationen und Verhängung des Ausnahmezustands
13. Januar 1920
Seit August 1919 war zwischen den Regierungsparteien und in der Öffentlichkeit das geplante Betriebsrätegesetz, für das die Weimarer Reichsverfassung die Grundlage bildete, diskutiert worden. Das am 18. Januar 1920 in der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz blieb hinter den Erwartungen eines großen Teils der Bevölkerung zurück.
Am 13. Januar 1920 hatten daher USPD und KPD eine Massendemonstration vor dem Reichstag gegen die Verabschiedung des Gesetzes initiiert, die außer Kontrolle geriet und in deren Verlauf 42 Menschen starben.
Der Reichspräsident Friedrich Ebert verhängte daraufhin über weite Teile des Reiches den Ausnahmezustand gemäß Art. 48 der Reichsverfassung.