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Weimarer Republik (1918-1933)

Stinnes-Legien-Abkommen

Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften

Kalender 15. November 1918

Im sog. "Stinnes-Legien-Abkommen", benannt nach dem Industriellen Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Carl Legien, erkannten die Arbeitgeberverbände die Gewerkschaften als Vertretung der Arbeitnehmer und als Verhandlungspartner bei Tarifabschlüssen an. Außerdem sicherten die Arbeitgeber u.a. die Einführung des Achtstundentages bei vollem Lohnausgleich zu.