Weimarer Republik (1918-1933)
Stinnes-Legien-Abkommen
Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften
Schreiben der Vertreter des Zentralausschusses der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Ernst Borsig und Carl Legien, vom 15. November 1918
Quelle: BArch, R 43 /2494 j
Mit dem Schreiben informieren Ernst Borsig und Carl Legien den Vollzugsausschuss, eine Vorläuferinstanz des Vollzugsrates der Abeiter- und Soldatenräte von Groß-Berlin, über die Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften vom 15. Nov. 1918 zur Einführung des Achtstundentages. Die eigentliche Vereinbarung, das sog. Stinnes-Legien-Abkommen, befindet sich im Anhang des Schreibens.
Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, 15. Nov. 1918, S. 1
Quelle: BArch, R 43 /2494 j
Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, 15. Nov. 1918, S. 2
Quelle: BArch, R 43 /2494 j
Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, 15. Nov. 1918, S. 3
Quelle: BArch, R 43 /2494 j
Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, 15. Nov. 1918, S. 4
Quelle: BArch, R 43 /2494 j
Seite 4 der Vereinbarung mit den Unterschriften des Industriellen Hugo Stinnes und des Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Carl Legien, sowie u.a. Ernst Borsig, Walther Rathenau und Adam Stegerwald
Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, 15. Nov. 1918, S. 5
Quelle: BArch, R 43 /2494 j
Letzte Seite des Schreibens mit weiteren Unterschriften, sowie dem handschriftlichen Zusatz:
"Diesen Vertrag veröffentlichen wir mit dem Ersuchen an die Leiter der Reichsbetriebe, seine Bestimmungen in den von ihnen geleiteten Betrieben zu beachten. Den Leitern der Landes- u[nd] kommunalen Betriebe wird das gleiche empfohlen. Berlin, den 15. November 1918. Der Rat der Vollsbeauftragten" mit den Unterschriften von Ebert und Haase.
Im sog. "Stinnes-Legien-Abkommen", benannt nach dem Industriellen Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Carl Legien, erkannten die Arbeitgeberverbände die Gewerkschaften als Vertretung der Arbeitnehmer und als Verhandlungspartner bei Tarifabschlüssen an. Außerdem sicherten die Arbeitgeber u.a. die Einführung des Achtstundentages bei vollem Lohnausgleich zu.