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Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik in Ostberlin

  • BRD (ab 1949)
  • DDR (1949-1990)

Hintergrundinformationen

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"Gewiss werde es immer wieder auch Rückschläge geben, aber die Richtung der künftigen Entwicklung liege fest."

Günter Gaus hielt als erster Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik im Juli 1974 eine Einschätzung von Horst Sindermann, dem Vorsitzenden des Ministerrats der DDR, in seinem Vermerk fest. 

Auch dieser Vermerk befindet sich im Bundesarchivbestand B 288 Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik  (StäV), der gerade im Jahr des sechzigsten Geburtstages der Bundesrepublik Deutschland die besonderen deutsch-deutschen Beziehungen bis zur Wiedervereinigung in vielen Facetten abbildet.

Der Archivbestand B 288 wird im Bundesarchiv in Koblenz verwahrt und umfasst knapp 250 lfm Archivgut aus der Zeit von 1974 bis 1990, dessen Großteil die Einzelfallakten ausmachen. Der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 21. Dezember 1972 (BGBl. II 1973, S. 421, 559) regelte u. a. die Errichtung der beiden Ständigen Vertretungen in Ostberlin und Bonn. Auch wenn die Vertretungen damit quasi den Status von Botschaften hatten, deren Botschafter vom jeweils anderen Land akkreditiert wurden, nannte nur die DDR den Ständigen Vertreter auch Botschafter. Am 2. Mai 1974 eröffneten die StäVs in Ostberlin und Bonn, am 20. Juni 1974 wurden die beiden Leiter Günter Gaus und Dr. Michael Kohl beim Staatsrat der DDR bzw. vom Bundespräsidenten akkreditiert. Die westdeutsche Seite betonte durch die Entsendung des Staatssekretärs Gaus (statt eines Botschafters) und die Bezeichnung der Mission in Ostberlin als Ständige Vertretung bei der DDR die allein staatliche, nicht völkerrechtliche Anerkennung der DDR.Die Ständigen Vertretungen waren folglich keine diplomatischen Missionen zwischen Völkerrechtssubjekten, sondern Vertretungen sui generis: Es sollte deutlich werden, dass es sich um zwei Staaten in Deutschland, die füreinander kein Ausland waren, handelte.

Die Ständigen Vertreter der Bundesrepublik bis 1990 waren Günter Gaus (1974-1981), Klaus Bölling (1981-1982), Dr. Hans Otto Bräutigam (1982-1989) und Dr. Franz Bertele (1989-1990).Die Ständigen Vertreter der DDR bis 1990 hießen Dr. Michael Kohl (1974-1978), Ewald Moldt (1978-1988) und Horst Neubauer (1988-1990).

Die StäV erfüllte alle Aufgaben einer regulären Botschaft vor dem Hintergrund der speziellen innerdeutschen Beziehungen. Das Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Errichtung der Ständigen Vertretungen vom 14. März 1974 (BGBl. II 1974, S. 933) fasst es zusammen: Die Ständigen Vertretungen haben unter anderem die Aufgabe, die Interessen des Entsendestaates im Gastland zu vertreten, einschließlich Hilfe und Beistand für Personen, sowie normale gutnachbarliche Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet wie auch auf anderen Gebieten zu fördern und auszubauen.

Die ausgewählten und in der Folge vorgestellten Archivalien aus dem Bestand möchten einen Eindruck von der Phase des organisatorischen Aufbaus der StäV, von der Akkreditierung des ersten Ständigen Vertreters undvon der Vielzahl der Aufgaben der StäV, u. a. im humanitären und kulturellen Bereich, vermitteln. Aus technischen Gründen haben wir uns entschlossen, bei mehrseitigen Vermerken in der Galerie nur jeweils die erste Seite zu zeigen. Die vollständigen Dokumente finden Sie als PDF unter den jeweiligen Abbildungen.

Marion Teichmann, Claudia Zenker-Oertel