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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 - Adenauers Interpretation von „Mit dem Zweiten sieht man besser“

Das erste Grundsatzurteil zur Rundfunkfreiheit – Die Entscheidung zum „Deutschland-Fernsehen“ von 1961 (BVerfGE 12, 205-264)

  • BRD (ab 1949)

Hintergrundinformationen

Im 1. Rundfunk-Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht 1961 klar, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert“ werden darf. Diese Grundsatzentscheidung ist jetzt im Bundesarchiv in Koblenz vollständig einsehbar.