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Frauenwahlrecht

Kalender 30. November 1918

Frauenbeteiligung im Wahlkampf 1919

Ein neues Wahlrecht trat durch die Verordnung des Rates der Volksbeauftragten über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918 in Kraft: Festgelegt wurde darin die Einführung des Frauenwahlrechts, die Herabsetzung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und die Einführung des Verhältniswahlrechts.

Damit durften bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auch Frauen wählen.

100 Jahre Weimarer Republik beim Bundesarchiv

In den kommenden Wochen stellen wir Ihnen begleitend zu der in Koblenz und Rastatt präsentierten Ausstellung "Weimar - Die erste deutsche Demokratie" auch im Internet ausgewählte Fotos und Dokumente vor, die an die Ereignisse in Deutschland vor 100 Jahren erinnern. Einen attraktiven Zugang zu vielen weiteren Quellen, Informationen und interaktiven Angeboten zum Thema Revolution und Weimarer Republik finden Sie darüber hinaus in unserem Themenportal.