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Erklärung zu der Barriere-Freiheit

Das Bundes-Archiv möchte die Internet-Seite
www.bundesarchiv.de
barriere-frei machen.

Das heißt:
Jeder soll alle Informationen verstehen können.

Das Bundes-Archiv muss seine Internet-Seite barriere-frei machen.
Es gibt dazu nämlich Gesetze.
Diese Gesetze verlangen die Barriere-Freiheit:
- Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
- Die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

Ist unsere Internet-Seite barriere-frei?
Vielleicht finden Sie einen Fehler.
Oder ein Problem.
Dann schreiben Sie uns über das Kontakt-Formular.
Damit wir uns verbessern können.

Schlichtungs-Stelle-Verfahren

Meinen Sie, dass
- unsere Internet-Seite nicht barriere-frei ist?
- Sie deshalb benachteiligt sind?
Dann schreiben Sie an die Schlichtungs-Stelle BGG.

Hier finden Sie die Kontaktdaten von der Schlichtungs-Stelle

Schlichtungsstelle
nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de