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Behördengeschichte der DDR

Berlin-Stadtmitte (Mai 1965): Im Vordergrund rechts der Amtssitz des Staatsrates der DDR, dahinter der Marstall und im Hintergrund das Berliner Rathaus.

Die Anfänge

In den Jahren 1945-1949 lag für die Sowjetische Besatzungs­zone die oberste Regierungs­gewalt bei der Sowjetischen Militär­administration in Deutschland, die sich zur Ausführung ihrer Befehle der deutschen Verwaltungen bediente. Die Mehrzahl dieser Verwaltungen wurde 1948 in die Deutsche Wirtschafts­kommission (DWK) eingegliedert, die bei der Gründung der DDR 1949 den Kern des Regierungs­apparates bildete. Zur Ausübung der "führenden Rolle" der Sozialis­tischen Einheits­partei Deutschlands gab es innerhalb dieser Partei jeweils ähnliche Strukturen.

Der zunächst noch weitgehend föderative Staats­aufbau mit exekutiven Kompetenzen auf der zentralen Verwaltungs­ebene sowie in den Länder- bzw. Provinzial­verwaltungen mit den entsprechenden Parlamenten (Volks- und Länderkammer) wurde sehr bald zentralisiert. Die 1949 entstandenen DDR-Ministerien übernahmen ab 1950 schrittweise Verwaltungs­kompetenzen der Länder (z.B. im Bereich Inneres und Justiz), bis mit der Auflösung der Länder im Juli 1952 und der Bildung von 15 Bezirken (einschließlich Ost-Berlins) alle Bereiche der Staats­verwaltung zentralistisch ausgerichtet waren. Die Länder­kammer existierte formal noch bis 1958.

Zentrale Organe

Neben oder "unter" der Volks­kammer, dem formell "obersten staatlichen Machtorgan", gehörten zum zentralen Staats­apparat der DDR:

Der Staatsrat: Er wurde 1960 nach dem Tod des Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, gebildet. Der Vorsitzende hatte unter anderem die Funktion des Staats­oberhauptes. Von Anfang der 60er Jahre bis zur Ablösung Walter Ulbrichts 1971 zog der Staatsrat zunehmend Regierungs­funktionen an sich.

Der Ministerrat: Die Regierung der DDR, die im wesentlichen aus der DWK, den deutschen Verwaltungen des Innern, der Justiz und für Volksbildung hervorging, fungierte seit 1954 unter der Bezeichnung Ministerrat. Seine Zuständigkeiten wechselten mehrfach.

Die Ministerien: Sie zeichneten verantwortlich für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben auf den jeweiligen Fachgebieten. Die Minister waren Mitglieder des Ministerrates.

Andere zentrale Organe des Minister­rates: Staats­sekretariate mit eigenem Geschäfts­bereich oder zentrale Ämter wie beispielsweise die Staatliche Plan­kommission, das Staats­sekretariat für Arbeit und Löhne, das Amt für Preise oder das Amt für Jugendfragen. In einigen Fällen fungierten deren Leiter als Mitglieder des Ministerrates.

Zum zentralen Staats­apparat gehörten darüber hinaus auch das Oberste Gericht, der General­staatsanwalt, die Deutsche Noten­bank bzw. die Staatsbank der DDR.

Umstrukturierungen

Zum Verständnis mancher Besonderheiten und Schwierigkeiten archivischer Bestandsbildung bei DDR-Archivgut ist es wichtig, auf Umstrukturierungen des Staats­apparates mit ihren Folgen für Kompetenz und Organisation der Behörden hinzuweisen:

Der anfangs noch weitgehend herkömmliche Ministerial­aufbau veränderte sich sehr bald durch die grundlegend neuen gesellschaftlichen Bedingungen in der DDR - darunter die Erfordernisse der staatlichen Leitung, Planung und Kontrolle der zum großen Teil volkseigenen Wirtschaft:

1950: Bildung der Staatlichen Plan­kommission als behördlicher Spitze des plan­wirtschaftlichen Systems und Bildung von Industrie­ministerien;

1958: Auflösung der Industrie­ministerien;

1961-1965: zeitweiliges Bestehen eines Volks­wirtschafts­rates (VWR) als einer Art "Gesamt­industrie­ministerium";

1965: Auflösung des VWR und erneute Bildung von Industrie­ministerien.

Inhaltliche und formale Veränderungen in der Organisation des Staats­apparates und entsprechende Aufgaben­verschiebungen gab es in geringerem Umfang auch in den späteren Jahren der DDR immer wieder.

Gravierende Umstrukturierungen erfolgten dann wieder im Rahmen und im Ergebnis der politischen Wende 1989/90. Dabei konstituierte sich beispielsweise der Zentrale Runde Tisch als parlaments­ähnliches Gremium. Ab April 1990 strebte die Regierung de Maizière mit Blick auf die deutsche Einheit eine institutionelle Angleichung des Regierungs­apparates der DDR an den der Bundesrepublik an.