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Archivbesuch vor Ort

Was muss ich bei der Planung eines Aufenthalts im Archiv beachten?

05.09.2017

Benutzung

Bundesarchiv Koblenz, Aushändigung des Benutzungsantrages an einen Benutzer

Seit Januar 2021 können Arbeitsplätze in den Lesesälen des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde, Freiburg (eingeschränkt) und Koblenz online reserviert und storniert werden. Bitte beachten Sie dazu bitte die Informationen in unserer Meldung "Hinweise zur Nutzung des elektronischen Terminbuchungssystems".

Bitte beachten Sie, dass für die persönliche Benutzung von Bildern und Filmen separate Terminvereinbarungen notwendig sind. Eine Buchung über das Online-Terminbuchungssystem ist hier nicht möglich. Die Kontaktadressen lauten für den Bereich Bild: bild@bundesarchiv.de sowie für den Bereich Film: filmbenutzung@bundesarchiv.de

Sie sind in den Benutzersälen des Bundesarchivs, die für jeden offenstehen, gerne willkommen. Die Zahl der Arbeitsplätze in unseren Benutzersälen ist aber begrenzt. Insbesondere am Standort Freiburg können in manchen Wochen alle Plätze belegt sein. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie vor der Planung Ihrer Reise zunächst einen Termin mit dem Benutzersaaldienst vor Ort absprechen und einen Arbeitsplatz für den gewünschten Termin reservieren lassen.

Bereits im Voraus können Sie den Benutzungs­antrag herunter­laden, ausfüllen und eingescannt per E-Mail oder per Post an das Bundes­archiv zurückschicken. Sollten Sie ausschließlich in Stasi-Unterlagen Einsicht nehmen wollen, finden Sie unter dem Link "Akteneinsicht für Privatpersonen" nähere Informationen zum Verfahren.

Für Bilder und Filme senden Sie uns bitte den Benutzungsantrag für audiovisuelle Medien. Der Benutzungsantrag ist Voraussetzung für die Nutzung des Archivguts, denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich zur Einhaltung von Bundesarchiv­gesetz, Benutzungs­verordnung und Gebührenverordnung. Im Antrag müssen Sie auch das Thema und den Zweck ihrer Nach­forschungen angeben.

Bitte senden Sie nicht alleine den Benutzungs­antrag an das Bundesarchiv, sondern auch eine schriftliche Anfrage, in der Sie Ihr Anliegen möglichst genau beschreiben. Dann können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesarchivs auf Ihren Besuch vorbereiten, Ihnen zielgerichtete Empfehlungen für Ihre Recherchen geben sowie Findmittel und Akten für Sie bereitlegen.

Gegebenenfalls können Sie Ihren Antrag auch unmittelbar an die Abteilung oder Dienststelle richten, deren Archivgut Sie benutzen möchten. Bitte senden Sie dieselbe Anfrage nicht parallel an mehrere Abteilungen des Bundesarchivs, da diese sich über Ihre Anfrage ohnehin abstimmen. Wenn erfolg­versprechend, gibt das Bundesarchiv auch Hinweise auf weitere Anfrage­möglichkeiten bei anderen Einrichtungen.

Um Ihre Anfrage oder Ihren Besuch vorzubereiten, können Sie auch selbst in der Online-Rechercheanwendung "invenio" recherchieren und Akten vorbestellen. Es können maximal 50 Archivalien pro Benutzer vorgemerkt oder bestellt und dann über einen Zeitraum von 21 Tagen im Benutzersaal benutzt werden.

Die Benutzung von Archivgut ist ausschließlich am jeweiligen Dienstort möglich und wird durch die Benutzer­saalordnung geregelt. Kontakt­möglichkeiten sowie die Öffnungs­zeiten der Benutzersäle finden Sie unter "Öffnungszeiten und Kontakt". Wenn Sie sich über den Benutzungs­ort für Ihr Anliegen nicht im Klaren sind, empfiehlt sich eine Anfrage über das Kontaktformular.

Im Benutzersaal melden Sie sich bitte bei der Aufsicht. Spätestens jetzt unterschreiben Sie den Benutzungs­antrag und erfahren dann alles Wissens­werte über die Aktenausgabe.