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Einreichung von BKM-Anträgen auf Filmförderung

Einreichadresse, Annahmezeiten und Kontakt

Anträge auf Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden im Bundesarchiv entgegengenommen (Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr). Bitte reichen Sie Ihren Antrag vorzugsweise auf dem Postweg ein.

Bitte beachten Sie, dass die Bereiche der Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme sowie Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme und Stoffentwicklungsförderung für programmfüllende Dokumentarfilme auf eine ausschließlich digitale Einreichung umgestellt wurden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie unter diesem Link zu Anträgen und Merkblätter der kulturellen Filmförderung.

Für alle inhaltlichen Fragen zur Antragsstellung und zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bereich Filmförderung der BKM.

Die Ansprechpartner für die einzelnen Förderbereiche der BKM finden Sie hier.