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100 Jahre Versailler Vertrag

  • Weimarer Republik (1918-1933)

Hintergrundinformationen

Nachdem am 11. November 1918 der vier Jahre dauernde Erste Weltkrieg durch Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens in einem Eisenbahnwaggon im Wald von Compiègne faktisch beendet worden war, hatte am 18. Januar 1919 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles die Pariser Friedenskonferenz begonnen.

Vertreten waren 27 alliierte und assoziierte Staaten auf der Siegerseite. Die Staaten auf Verliererseite (Deutschland, Österreich-Ungarn, Türkei und Bulgarien) konnten dagegen nur schriftliche Stellungnahmen einreichen; Sowjetrussland war nicht eingeladen. Ziel der Konferenz war die Aushandlung der Friedensbedingungen nach dem Ende des Ersten Weltkrieges.

Das eigentlich entscheidende Gremium war der "Rat der Vier" mit den Regierungschefs der vier Siegermächte Großbritannien, USA, Frankreich und Italien. Daneben erarbeiteten zahlreiche Kommissionen Vorschläge, die in ein Gesamtvertragswerk einflossen.

Die deutsche Friedensdelegation, die Ende April nach Versailles entsandt worden war, wurde von Außenminister Graf Brockdorff-Rantzau geleitet.

Am 7. Mai 1919 wurde der Entwurf zum Friedensvertrag von Versailles von dem französischen Ministerpräsidenten Georges Clemenceau der deutschen Delegation überreicht. Die darin enthaltenen Bedingungen sahen für das Deutsche Reich große territoriale Verluste vor:

Der größte Teil Westpreußens und Posens, Teile von Ostpreußen und Hinterpommern, das Hultschiner Ländchen und Elsaß-Lothringen mussten an die Siegermächte abgetreten werden. Für andere Gebiete waren Volksabstimmungen vorgesehen. Im weiteren Verlauf wurden daher 1920/21 auch Eupen-Malmedy, Nordschleswig und der östliche Teil von Oberschlesien abgetreten. Das Saargebiet, Danzig, das Memelland und die deutschen Kolonien wurden dem Völkerbund unterstellt.

Deutschland wurde außerdem zu Reparationsleistungen "in noch festzulegender Höhe" verpflichtet.

Militärische Beschränkungen sahen u.a. die Einschränkung des Berufsheeres auf 100.000 Mann, das Verbot von schweren Waffen wie Panzer-, Gas-, U-Boot- und Luftwaffen, die Abtretung der Hochseeflotte und die Auflösung des Großen Generalstabes vor.

Gleichzeitig war im Versailler Vertrag auch die Gründung des Völkerbundes vorgesehen, dem die Verlierermächte jedoch (zunächst) nicht beitreten durften.

In Deutschland lösten die Bestimmungen des Vertragsentwurfes Bestürzung und Proteste aus, insbesondere auch der sogenannte Kriegsschuldartikel (Artikel 231), der die alleinige Kriegsschuld Deutschlands implizierte.

Philipp Scheidemann, Präsident des Reichsministeriums, äußerte sich zum Vertragsentwurf am 12. Mai 1919 in der Nationalversammlung unter dem Punkt "Entgegennahme einer Erklärung der Regierung über die Friedensbedingungen" mit den eindeutigen Worten: "Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in diese Fesseln legt?"

Am 16. Juni 1919 wurden der deutschen Friedensdelegation die endgültigen Friedensbedingungen übergeben, nachdem deutsche Gegenvorschläge von den Siegermächten abgelehnt worden waren. Für die Unterzeichnung des Friedensvertrages wurde ein Ultimatum von 5 (verlängert auf 7) Tagen festgelegt.

Scheidemann erklärte am 19. Juni 1919 aus Protest gegen die Bedingungen des Friedensvertrages seinen Rücktritt. Ihm schlossen sich der Außenminister Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau und der Justizminister Otto Landsberg an, was das Ende des bestehenden Kabinetts bedeutete.

Scheidemanns Nachfolger Gustav Bauer empfahl dem Kabinett und der Nationalversammlung die Annahme des Friedensvertrages. Am 22. Juni 1919 erklärte sich die Nationalversammlung mit der Unterzeichnung einverstanden, allerdings unter Vorbehalt (u.a. keine Anerkennung der alleinigen Kriegsschuld Deutschlands). Die Vorbehalte Deutschlands wurden jedoch umgehend von den Siegermächten abgelehnt. Erst am 23. Juni 1919, am Tag des Fristablaufs, beschloss die Nationalversammlung endgültig die Ermächtigung der Regierung zur Unterzeichnung des Friedensvertrages.

Am 28. Juni 1919 unterzeichneten die deutschen Bevollmächtigten und die Delegationen der alliierten und assoziierten Mächte im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles den Friedensvertrag und besiegelten damit das Ende des Ersten Weltkrieges.

Dokumente aus den Akten der Reichskanzlei (Bestand R 43 I) geben einen Einblick in die "heiße Phase" des Entscheidungsprozesses über Annahme oder Ablehnung des Vertrages.

Zu den Friedensverhandlungen sowie zur Umsetzung des Versailler Vertrages liegen im Bundesarchiv in verschiedenen Beständen zahlreiche weitere Quellen vor, so u.a. in den Beständen R 904 Waffenstillstandskommission, R 2 Reichsfinanzministerium und N 1097 Nachlass Matthias Erzberger.