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Unterlagen von Privatpersonen

Zu den Aufgaben des Bundesarchivs gehört es auch, Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten und Sammlungen zu erwerben, zu sichern und zugänglich zu machen.

Nachlässe und Sammlungen von natürlichen Personen stellen eine besondere Art von Quellen dar. Sie sind eine wertvolle Ergänzung zu den Unterlagen staatlicher Einrichtungen. Die in ihnen überlieferten authentischen und zeitnahen Selbstzeugnisse in Form von Tagebüchern, Korrespondenzen, Erinnerungen, Manuskripten für Reden oder Vorlesungen, Büchern und Fotografien geben Einblick in das politische, wissenschaftliche, wirtschaftliche Denken und Handeln einer Person sowie in ihr persönliches Umfeld.

Aus diesem Grund sammelt das Bundesarchiv aktiv Nachlässe und Sammlungen, sichert sie dauerhaft und stellt diese Unterlagen für die Forschung zur Verfügung. Nur Nachlässe und Sammlungen von Personen mit überregionaler Wirkung oder Betätigung kommen für eine Übernahme durch das Bundesarchiv in Frage. Detaillierte Kriterien können Sie dem unten zum Download bereitgestellten "Sammlungsprofil für Nachlässe und Persönliche Papiere" entnehmen.

Die Regeln der Benutzung und Auswertung von Nachlässen werden in Verträgen zwischen dem Bundesarchiv und dem Eigentümer der Materialien auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes (BArchG) festgeschrieben.

Wenn Sie Fragen zum Erwerb eines Nachlasses oder einer Sammlung durch das Bundesarchiv haben, wenden Sie sich am besten per E-Mail an das Bundesarchiv.